Die Einsatzgebiete unseres Möbellifts sind wirklich vielfältig. Möbel sind nicht alles was wir bis in die 9. Etage befördern können. Granulat für die Dachbegrünung, Bauelemente – Fenster, Türen, Fliesen für die Wohnungsrenovierung, Gipskartonplatten, und vieles mehr haben wir mit unserem „Hulk“ schon „geliftet“.
Egal wohin. Wir packen das!
Ein Möbelaufzug, viele Vorteile
Unser Möbellift ist ideal um Möbel, Umzugsgüter und andere sperrige Dinge gut in oder aus höheren Etagen zu befördern. Es entstehen keine Transportschäden in Treppenhäusern. Die Möbel werden nicht beschädigt. Geringerer Zeitaufwand. Der Möbellift hat eine Nutzlast bis 400 kg und lässt sich bis zu 27 m ausfahren (ca. 8 - 9 Etage). Der Mietpreis für den Möbellift beinhaltet 1 Bediener. Gerne können Sie auch mehrere Möbelträger dazu buchen.
Kurzeinsatz
- 2 Stunden ab Betriebshof bis Betriebshof
- inkl. An- und Abfahrt
- inkl. Bediener
Kosten: 220 Euro*
Grundeinsatz
- 4 Stunden ab Betriebshof bis Betriebshof
- inkl. An- und Abfahrt
- inkl. Bediener
Kosten: 390 Euro*
Tageseinsatz
- 8 Stunden ab Betriebshof bis Betriebshof
- inkl. An- und Abfahrt
- inkl. Bediener
Kosten: 750 Euro*
* Mehrstunden werden zu dem jeweiligen Stundensatz der Buchung nachberechnet. Preis inkl. der gütligen MwSt.
Einsatzort innerhalb von 50 km. Bei größeren Entfernungen bitte Preis gesondert anfragen.
Mehrstunden werden zu dem jeweiligen Stundensatz der Buchung nachberechnet. Preis inkl. der gütligen MwSt.
Mietbedingungen
Unsere Lifte werden grundsätzlich nur mit unserem Personal vermietet. Die Lifte sind nicht für Personentransporte zugelassen.
Die Mindestmietdauer beträgt 2 Stunden inkl. Anfahrt u. Abfahrt ab Betriebshof bis Betriebshof, Bediener und Betriebsmittel.
Der fällige Rechnungsbetrag ist sofort in bar gegen Quittung vor Ort an den Liftbediener zu begleichen oder per Vorkasse. Der Vermieter des mobilen Möbelliftes, Firma Steiner, haftet für Sach- oder Personenschäden, die bei Betrieb des gemieteten Möbelliftes entstehen nur, soweit sie auf einem schuldhaft fehlerhaften Auf- oder Abbau des Gerätes beruhen.
Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass der geschlossene Mietvertrag neben der Überlassung des Möbelliftes nur diese Tätigkeit des Vermieters vorsieht und er auf eigene Verantwortung nur diese Arbeiten ausführt. Sollte das Aufstellen der Möbelifts oder der Transport der Gegenstände nicht möglich sein wird der vereinbarte Angebotspreis dennoch fällig.
Der Vermieter und Bediener ist während des Einsatzes Erfüllungsgehilfe des Mieters und ist für Schäden nicht regresspflichtig.
Aufstellflächen im öffentlichen Verkehrsraum sind genehmigungspflichtig. Eine solche Genehmigung ist uns vor dem Aufbau des Liftes vorzulegen.
Sie benötigen eine Genehmigung? Kein Problem, wir können diese bei der Stadtverwaltung beantragen und auch eine Halteverbotszone einrichten.