Was kostet mein Umzug?
Wann zahlt die Pflege- oder Krankenkasse den Umzug?

Wann zahlt die Pflege- oder Krankenkasse den Umzug?

 

Übernimmt die Krankenkasse bzw. Pflegekasse meine Umzugskosten? 

Die schlechte Nachricht gleich vorneweg: In den meisten Fällen müssen die Kosten für den Umzug selbst getragen werden. Doch Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Und genau diese Ausnahme tritt ein, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Denn pflegebedürfige Menschen haben meistens einen besonderen Anspruch an das eigene Zuhause. Wenn die momentanen vier Wände diesen Ansprüchen nicht gerecht werden und auch ein entsprechender Umbau nicht möglich ist, bleibt als Lösung nur noch ein Umzug. Dieser ist aufgrund der Pflegebedürftigkeit jedoch meistens nicht aus eigener Kraft machbar. Damit Sie sich trotzdem einen professionellen Umzug leisten können, bekommen Sie in diesem Fall einen Umzugszuschuss von der Pflegeversicherung.

Wie viel Geld bekomme ich für meinen Umzug erstattet? 

Pro pflegebedürftiger Person bekommen Sie einen Zuschuss von maximal 4.000€. Wenn also gleich zwei pflegebedürftige Menschen zusammen wohnen, haben Sie sogar Anspruch auf bis zu 8.000€. Beachten Sie bitte, dass die Kosten für ein Umzugsunternehmen nur dann übernommen werden, wenn Sie nicht in der Lage sind, den Umzug selbstständig durchzuführen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Zuschuss zu bekommen? 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Zuschuss zu bekommen? 

  • Sie müssen mindestens einen Pflegegrad der Stufe 1 nachweisen 
  • Ihre momentane Wohnung erfüllt nicht Ihre Bedürfnisse, ist also zum Beispiel nicht barrierefrei 
  • Ihre momentane Wohnung kann nicht an Ihre Bedürfnisse angepasst werden
  • Sie sind nicht in der Lage, den Umzug eigenständig durchzuführen

Wie kann ich den Zuschuss beantragen? 

 Zuerst muss der Antrag auf einen Zuschuss bei der Pflegeversicherung eingereicht werden. Diese prüft die eingegangen Unterlagen und ob Sie die vorher genannten Voraussetzungen erfüllen. Im Anschluss erhalten Sie, wenn Sie alle Bedingungen erfüllen Ihren Zuschuss. 

Für die Pflegekasse ist es hilfreich, wenn bereits ein Kostenvoranschlag von einem spezalisierten Umzugsunternehmen vorliegt, um die anfallen Kosten besser abschätzen zu können. Wir von Steiner sind Experten Seniorenumzüge. Wenn Sie von uns einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei Ihrer Pflegeversicherung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne hier

Wir beraten Sie gerne.