Was kostet mein Umzug?
So können Sie beim Umzug Steuern sparen

So können Sie beim Umzug Steuern sparen

Umziehen und dabei Steuern sparen – das geht? 

Ja, wer umzieht kann tatsächlich Steuern sparen. Wie genau das geht? Das erklären wir Ihnen mit den folgenden Tipps.

Umzug aus beruflichen Gründen: Hier können Sie richtig sparen!

Umzug aus beruflichen Gründen: Hier können Sie richtig sparen!

Ob Sie Umzugskosten von den Steuern absetzt können, hängt zuerst einmal davon ab, ob es sich um einen privaten oder einen geschäftlichen Umzug handelt. Denn wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann definitiv einige der angefallenen Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Um die Kosten nachzuweisen, genügt oftmals der Arbeitsvertrag, eine Bestätigung durch den Arbeitgeber kann allerdings auch nicht schaden. Folgende Kosten können Sie ruhigen Gewissens von der Steuer absetzen:

  • Reisekosten (beispielsweise für Wohnungbesichtigungen)
  • Transportkosten (darunter fallen die Kosten für ein Umzugsunternehmen, Halteverbotsschilder oder Verpackungsmaterial) 
  • Doppelte Mietzahlung
  • Sonstige Kosten (zB. Küchenmontage) 

Umzug aus privaten Gründen: Nur haushaltsnahe Dienstleistungen können angegeben werden!

Wer seinen privaten Umzug von der Steuer absetzen möchte, kann dies nicht im großen Umfang tun, wie bei einem beruflichen Umzug. Bei der Steuererklärung können Sie lediglich sogenannte "haushaltsnahe Dienstleistungen" angeben. Darunter fallen sowohl der Transport der Möbel, als auch der Aufbau von Möbel oder Reparaturarbeiten durch Handwerker. Lassen Sie sich in dem Fall unbedingt eine Rechnung durch das Umzugsunternehmen oder die Handwerker ausstellen. Die Zahlung darf zudem nicht in bar, sondern muss als Überweisung erfolgt sein. Sonst können Sie die entstandenen Kosten nicht nachweisen. 

Eine Sonderregelung gilt übrigens für einen Krankheitsfall. Wenn ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen erfolgt, (beispielsweise weil man nur noch eingeschränkt beweglich ist und die momentane Wohnung nicht barrierefrei ist) können die Kosten für den Umzug, sowie die unter Umständen anfallende doppelte Miete in der Steuererklärung angegeben werden. Dass ein Krankheitsfall vorliegt und dieser den Umzug nötig gemacht hat, muss der Betroffene dem Finanzamt allerdings nachweisen können. 

Umzug aus privaten Gründen: Nur haushaltsnahe Dienstleistungen können angegeben werden!